"Erziehungshalsbänder"

Elektroreizgeräte
Erziehunghilfe oder sinnlose Quälerei?
 
Ob man es nun Elektroreizgerät, energetische Heildressur , Teletakt oder Stromschocker nennt, es spielt keine Rolle. Die Rede ist immer von einem modernen Foltergerät. Es ist nicht nur ein Foltergerät, sondern es ist auch noch ein nutz und sinnloses Foltergerät. Im Abschnitt zwei, der das Halten von Tieren regelt, bezieht das Tierschutzgesetz hier ganz klar Stellung: § 3
Es ist verboten,
1.
einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen,
1a.
einem Tier, an dem Eingriffe und Behandlungen vorgenommen worden sind, die einen leistungsmindernden körperlichen Zustand verdecken, Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines körperlichen Zustandes nicht gewachsen ist,
1b.
an einem Tier im Training oder bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind und die die Leistungsfähigkeit von Tieren beeinflussen können, sowie an einem Tier bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Dopingmittel anzuwenden,
2.
ein gebrechliches, krankes, abgetriebenes oder altes, im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier, für das ein Weiterleben mit nicht behebbaren Schmerzen oder Leiden verbunden ist, zu einem anderen Zweck als zur unverzüglichen schmerzlosen Tötung zu veräußern oder zu erwerben; dies gilt nicht für die unmittelbare Abgabe eines kranken Tieres an eine Person oder Einrichtung, der eine Genehmigung nach § 8 und, wenn es sich um ein Wirbeltier handelt, erforderlichenfalls eine Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 2 Nr. 7 Satz 2 für Versuche an solchen Tieren erteilt worden ist,
3.
ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen,
4.
ein gezüchtetes oder aufgezogenes Tier einer wildlebenden Art in der freien Natur auszusetzen oder anzusiedeln, das nicht auf die zum Überleben in dem vorgesehenen Lebensraum erforderliche artgemäße Nahrungsaufnahme vorbereitet und an das Klima angepaßt ist; die Vorschriften des Jagdrechts und des Naturschutzrechts bleiben unberührt,
5.
ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind,
6.
ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind,
7.
ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen,
8.
ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze weidgerechter Jagdausübung erfordern,
8a.
ein Tier zu einem derartig aggressiven Verhalten auszubilden oder abzurichten, daß dieses Verhalten
a) bei ihm selbst zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führt oder
b) im Rahmen jeglichen artgemäßen Kontaktes mit Artgenossen bei ihm selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c) seine Haltung nur unter Bedingungen zuläßt, die bei ihm zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen,
9.
einem Tier durch Anwendung von Zwang Futter einzuverleiben, sofern dies nicht aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist,
10.
einem Tier Futter darzureichen, das dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden bereitet,
11.
ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist.


Es gibt mehrere Gutachten von renomierten Verhaltensforschern ( hier insbesondere Frau Dr. Feddersen- Petersen), die belegen, dass es bei der Anwendung von solchen Geräten häufig zu Fehlverknüpfungen mit Umweltreizen kommt, dass ein punktgenaues timing selbst von Fachleuten nur schwer zu realisieren ist und dass die gesundheitlichen Risiken, wie zum Beispiel die Kortisolausschüttung ( Ein Stresshormon der Nebennierenrinde) noch gar nicht ausreichend erforscht und untersucht sind, aber ganz bestimmt nicht zu unterschätzen sind..

Leider sind diese Foltergeräte frei verkäuflich. Jeder kann so etwas erwerben. Beim Kauf wird nicht einmal darauf hingewiesen, dass der Gebrauch dieser Geräte gegen geltendes Recht verstößt. Das ist meiner Meinung nach Verführung zu einer Straftat. ( Bei Radarwarngeräten muss der Verkäufer kenntlich machen, dass der Gebrauch verboten ist, aber das ist wohl etwas ganz anderes.

Kein Hund der Welt hat es verdient, mit Strafreizen, gleich welcher Art, und schon gar nicht mit Stromschlägen attakiert zu werden. Jedes Ausbildungsziel, welches von den Verfechtern der Elektroschocks angegeben wird, kann mit anderen, hundgerechten Methoden, erreicht werden. Jeder Einsatz dieser Geräte zeugt von absoluter Inkompetenz und Hilflosigkeit, die von Unkenntnis der Lernpsychologie und der hundlichen Verhaltensforschung und Faulheit herrührt.
Angst und Schmerz sind nicht die Vorraussetzungen für vertrauensvolles und zuverlässiges lernen. Der Hund agiert nur dementsprechend um dem Strafreiz auszuweichen. Die Basis zwischen Hund und Halter wird nachhaltig gestört. ( Falls sie denn je existiert hat).
Wenn ein Hundehalter zu doof oder zu faul ist, mit seinem Hund konsequent zu arbeiten, dann kommt der bequeme Griff zu ach so einfachen und “tiergerechten” und dazu auch noch “effektiven” Stromhalsbändern. ( So werden sie ja angepriesen). Das heißt ja im Umkehrschluss, dass jeder, der es schafft seinem Hund Dinge ohne diese Folterinstrumente beizubringen, nur unnötig Kraft und Zeit verschwendet. Es geht doch ganz einfach... Drücke aufs Knöpchen, mache Deinen Hund zu einem “heilstrom- dressierten” verstörten Sklaven und alles läuft wie geflutscht.Dem ist leider in der Praxis aber nicht so.
Die Verhaltensforschung und Kynologie entwickelt sich immer weiter. Informationen werden immer leichter zugänglich. Es gibt hervorragende Bücher zum Umgang und zur Erziehung des Hundes, es gibt Fachleute, die sich intensiv mit Hunden, Hundeverhalten und Lernverhalten beschäftigen.An dieser Stelle möchte ich aber betonen, dass es zwischen Hundetrainer und Hundetrainer riesige Unterschiede gibt. Es ist oft nicht leicht zu erkennen, auf welchem Entwicklungsstand ein Hundeausbilder ist und wie die Einstellung zu Hunden oder anderen Lebewesen sich zeigt. Wenn jemals ein Trainer ein Reizstromgerät anrät oder benutzen will, sollte man sehr schnell die Notbremse ziehen.
 Wer genug Geld hat, um sich ein Reizstromgerät für seinen Hund zu kaufen, der hätte auch das Geld sich von einem Fachmann oder Fachfrau beraten zu lassen, wie man das ein oder andere Problem mit seinem Hund in den Griff bekommt. Das ist aber unbequem. Vielleicht muss man da ja sogar mitarbeiten, oder noch schlimmer: man muss sich vielleicht mit dem Lebewesen Hund oder das schlimmste: mit sich selber und dem eigenen Verhalten auseinandersetzen.
Hundehaltung hat immer etwas mit der Bereitschaft zu tun, etwas dazuzulernen und Lebewesen zu akzeptieren . Wer diese Bereitschaft nicht aufbringt und seinen Hund nur aus einem verklärten anthropozentrischem Weltbild, als Partnerersatz, als Sportgerät, als Kindersatz oder aus welchen verkrüppelten seelischen Motiven auch immer hält, der dürfte gar keinen Hund halten. Jeder Hund hat das Recht ein Hund zu bleiben. Wenn ein Hund ein Hund sein darf, und nicht die Kompensation irgendwelcher sozialer verarmung sein muß, dann, und nur dann hat der Hund die Möglichkeit das zu sein, was er schon immer war: der beste Freund des Menschen.

Meiner Meinung nach ist der Verkauf ebenso wie die Nutzung dieser Geräte kriminell und auch Unwissenheit sollte nicht vor Strafe schützen.


 

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