Niedersächsisches Hundegesetz

Niedersächsisches Hundegesetz/
Anerkannte Sachkunde für Hundehalter

Seitdem 01.07. 2013 gibt es einige Veränderungen für Hundehalter.
So tritt am 01.07.2013 die letzte Stufe des Niedersächsischen Hundegesetzes in Kraft.
Das bedeutet für viele Hundehalter, dass Sie neben der seit 2011 vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung und Mikrochip Kennzeichnung einen Sachkundenachweis vorweisen müssen.
Jeder Hund ( !) muss im zentralen Melderegister erfasst werden.
 (https://www.hunderegister-nds.de) 17,26 € (inkl. MwSt)
oder telefonisch unter 0441 390 10 400 (werktäglich von Mo.-Fr. von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr) Hunde zu je 27,97 €

Um die Sachkundeprüfung abnehmen zu dürfen muss eine Hundeschule behördlich zertifiziert sein. Für diese Zertifizierung muss die Hundeschule eine umfangreiche Fachprüfung vor der Landestierärztekammer ablegen.
Die Durchfallquote bei dieser Prüfung ist sehr hoch und ich bin stolz darauf am 14. November 2012 beim ersten Anlauf diese Prüfung bestanden zu haben.
Die Familienhund-Akademie ist zertifizierte Hundeschule und ist behördlich anerkannt die Sachkundeprüfungen abzunehmen.
Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter kann sich bei der Familienhund-Akademie prüfen lassen.
Natürlich stehe ich auch gerne anderen Hundeschulen in Niedersachsen als externe Prüferin für die Sachkundeprüfung zur Verfügung
Ich freue mich sehr, dass die Familienhund-Akademie Ihnen hilfreich zur Seite stehen kann. Termine für die Vorbereitungskurse und Prüfungstermine finden Sie hier: Termine NHundG

häufig gestellte Fragen mit den offiziellen Antworten des Niedersächsischen Ministeriums:
( hier klicken)

 

Eventverwaltung unterstützt von Eventbrite

 

7046396-8174702